

Richtervorlagen in Eilverfahren?, Fachbücher von Thomas Schmitt
Art. 100 Abs. 1 GG konstituiert eine Aussetzungs- und Vorlagepflicht aller Gerichte, die ein entscheidungserhebliches Gesetz ... Mehr erfahren
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Produktdetails
Art. 100 Abs. 1 GG konstituiert eine Aussetzungs- und Vorlagepflicht aller Gerichte, die ein entscheidungserhebliches Gesetz für verfassungswidrig halten. Ähnliches gilt nach Art. 177 EG-Vertrag auch im Europäischen Recht. Zugleich besteht Einigkeit darüber, dass dem Einzelnen gegenüber Akten der öffentlichen Gewalt stets effektiver und damit in Eilfällen auch vorläufiger Rechtsschutz gewährleistet sein muss. Dies zwingt zu der Frage, inwiefern zeitaufwendige Richtervorlagen auch in Eilverfahren durchzuführen sind. Die Rechtsansichten hierzu reichen von der Charakterisierung als Scheinproblem bzw. einer uneingeschränkten Bejahung bis zur Verneinung jedweder Vorlagepflicht. Die neueste Rechtsprechung des EuGH hat dieser Fragestellung neue Aktualität verliehen. Die vorliegende Arbeit belegt nun, dass entsprechend den jeweiligen Entscheidungsmassstäben vorläufiger Rechtsschutzverfahren eine Tatbestandserfüllung der Vorlagebestimmungen durchaus möglich ist, dann aber auch von einer Kollision der Vorlagepflichten mit dem Gebot effektiver Rechtsschutzgewährung ausgegangen werden muss. Diese Kollision wird nur durch vorläufige Rechtsschutzgewährung nebst anschliessender Vorlage befriedigenden Lösungen zugeführt.
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Marke:Duncker & Humblot