Besondere Bedingungen

für "Prämien-Höhepunkte"

Ergänzend zu den "Prämienbestellbedingungen des Programms DeutschlandCard" gelten für als "Prämien-Höhepunkte" gekennzeichnete Prämien folgende besondere Bedingungen:

1. Als "Prämien-Höhepunkte" gekennzeichnete Prämien sind nur in einer begrenzten Anzahl verfügbar. Daher können sich am Programm DeutschlandCard angemeldete Teilnehmer für die Vergabe der Prämien-Höhepunkte innerhalb der jeweiligen Aktionszeit vormerken lassen. Liegen weniger oder gleichviel Vormerkungen am Ende der Aktionszeit vor als/wie Prämien-Höhepunkte verfügbar sind, erhält jeder vorgemerkte Teilnehmer diese Prämie. Sollten mehr Vormerkungen eingehen als Prämien verfügbar sind, so entscheidet ein Losverfahren über die Vergabe der Prämie.

2. Zur Vormerkung ist jeder am Programm DeutschlandCard angemeldete Teilnehmer berechtigt. Mitarbeiter der DeutschlandCard GmbH und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

3. Mit der Vormerkung für einen Prämien-Höhepunkt erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass er im Falle der Vergabe eines Prämien-Höhepunkts an ihn die Prämie bestellt hat und die erforderlichen Punkte von seinem Punktekonto abgebucht werden. Die erforderliche Anzahl der einzulösenden Punkte ist bei der jeweiligen Prämie angegeben.

4. Jeder Teilnehmer kann sich für jeden Prämien-Höhepunkt nur einmal vormerken lassen. Mehrfachvormerkungen werden bei der Vergabe und ggf. im Losverfahren nicht berücksichtigt.

5. Der Leistungsumfang einer Prämie ist der detaillierten Prämienbeschreibung auf der Webseite unter www.deutschlandcard.de zu entnehmen.

6. Evtl. anfallende Kosten für Anreise, Unterbringung, etc. im Zusammenhang mit einem Prämien-Höhepunkt sind vom Teilnehmer selbst zu tragen, es sein denn, diese sind ausdrücklich im Leistungsumfang der jeweiligen Prämie angegeben. Soweit Prämien-Höhepunkte Reiseleistungen beinhalten, gilt Ziffer 2.2 der Prämienbestellbedingungen des Programms DeutschlandCard.

Die DeutschlandCard GmbH ist demnach nicht selbst Verkäufer oder Reiseveranstalter der Reiseangebote und vermittelt lediglich den Abschluss des Vertrags mit dem Anbieter solcher Leistungen. Den Vertrag über die Erbringung solcher Leistungen schließen Sie daher mit dem jeweiligen Anbieter. Bitte beachten Sie daher auch die bei der Prämienbeschreibung angegebenen AGB des Anbieters.

7. Die Vergabe der Prämien-Höhepunkte und ggf. die Durchführung der Verlosung erfolgt im Anschluss an den Ablauf der Aktionszeit.

8. Die Verlosung wird von der DeutschlandCard GmbH durchgeführt.

9. Wir informieren bei der Vergabe der Prämien-Höhepunkte berücksichtigte Teilnehmer nach Ablauf der Aktion über die Vergabe der Prämie.

10. Die Angaben des Teilnehmers im Rahmen der Vormerkung werden ausschließlich für die Zwecke der Durchführung der Prämienvergabe und Verlosung gespeichert, verarbeitet und genutzt gelöscht. Sofern an einen Teilnehmer eine Prämie vergeben wird und die DeutschlandCard GmbH die entsprechende Prämienleistung nicht selbst erbringt, erklärt sich der Teilnehmer mit der Vormerkung einverstanden, dass die DeutschlandCard GmbH die Angaben des Teilnehmers im Rahmen der Vormerkung an den Anbieter/Leistungserbringer der Prämie übermittelt zum Zwecke der Abwicklung der Prämienleistung und hierfür ggf. erforderliche Abstimmungen zwischen dem Anbieter/Leistungserbringer und dem Teilnehmer (z.B. Terminabsprache bei Reisen oder Konzertveranstaltungen).

11. Wird an einen Teilnehmer eine Prämie vergeben, erklärt sich der Teilnehmer mit der Vormerkung damit einverstanden, dass für die Berichterstattung (unabhängig davon in welchen Medien, also u. a. Print und Online) und für die Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Prämienaktion

• von ihm bei der Inanspruchnahme der Prämien (Treffen des Stars etc.) Fotoaufnahmen angefertigt, veröffentlicht und ggf. an beteiligte Dritte weitergegeben werden. Der Teilnehmer räumt der DeutschlandCard GmbH unentgeltlich die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an diesen Fotoaufnahmen ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und zur Veröffentlichung einschließlich des Rechts zur Bearbeitung der Fotoaufnahmen. Eine Pflicht zur Nutzung oder Publikation der Fotos besteht für uns nicht.

• sein vollständiger Name und sein Wohnort veröffentlicht und an beteiligte Dritte weitergegeben wird, etwa an Zeitschriftenredaktionen, ggf. auch zusammen mit den o.g. Fotoaufnahmen.

12. Bei Prämien-Höhepunkten ist das Rückgaberecht ausgeschlossen.

13. Eine Übertragung der Prämien-Höhepunkte auf Dritte oder eine Barauszahlung des Werts der Prämien-Höhepunkte ist ausgeschlossen.

14. Soweit in den vorstehenden "Besonderen Bedingungen für Prämien-Höhepunkte" nichts Abweichendes geregelt ist, gelten für als "Prämien-Höhepunkte" gekennzeichnete Prämien ergänzend die "Prämienbestellbedinungen des Programms DeutschlandCard".

Für die Prämie "Kinderkrippenplatz" gelten zusätzlich folgende ergänzende Bedingungen

15. Teilnehmer, die bei der Vergabe des Prämien-Höhepunkts „Kinderkrippenplatz“ berücksichtigt wurden gemäß Ziffer 9, erhalten den Kinderkrippenplatz nach Entscheidung durch Kinderzentren Kunterbunt e.V., ob ein Kind in einer Kinderkrippe aufgenommen wird, und nach  Abschluß eines Betreuungsvertrags zwischen Kinderzentren Kunterbunt e.V. und dem Teilnehmer.

16. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes in eine Kinderkrippe fällt nach Durchführung eines weiteren Zuweisungsverfahrens. Teilnehmer, die bei der Vergabe des Prämien-Höhepunkts „Kinderkrippenplatz“ berücksichtigt wurden, erhalten hierzu einen Anmeldebogen und führen ein Informationsgespräch in der jeweiligen Einrichtung.

17. DeutschlandCard ist nur Vermittler des Kinderkrippenplatzes und bietet den Krippenplatz nicht selbst an. Für die Durchführung der Betreuung gelten die Bedingungen des Betreuungsvertrags von Kinderzentren Kunterbunt e.V. Die Entscheidung, ob ein Kind in einer Kinderkrippe aufgenommen wird, liegt allein bei und im Ermessen von Kinderzentren Kunterbunt e.V.

18. Die für den Prämien-Höhepunkt „Kinderkrippenplatz“ erforderlichen Punkte werden nur bei erfolgreichem Abschluß eines Betreuungsvertrags vom Punktekonto des Teilnehmers abgebucht.

19. Durch die Zuteilung der Prämie und dem erfolgreichen Abschluß eines Betreuungsvertrags entstehen monatliche Folgekosten und Vertragspflichten, die vom Teilnehmer zu tragen sind. Die Höhe der monatlichen Kosten sind den Wochenstunden und vom jeweiligen Standort des Krippenplatzes abhängig. Die Kosten ergeben sich aus dem Betreuungsvertrag. Informationen hierzu sind auch bei der jeweiligen Detailbeschreibung des Standorts im Internet angegeben.

20. Der angegebene subventionierte monatliche Kinderkrippen-Beitrag gilt für die Dauer von einem Jahr. Wünscht der Teilnehmer eine darüber hinaus gehende Betreuung, gelten die jeweils gültigen Konditionen von Kinderzentren Kunterbunt e.V.

21. Das Betreuungsjahr startet je nach Wunsch, jedoch nach Rücksprache mit Kinderzentren Kunterbunt e.V..

22. Die subventionierten Monatsbeiträge gelten bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 1 Jahr.  Das Recht einer Kündigung des Betreuungsvertrags aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

23. Die Kinderkrippen werden betrieben von:

Kinderzentren Kunterbunt
Gemeinnütziger Kinderkrippen- und Kindertagesstätten e.V.
Rieterstraße 29
90419 Nürnberg
www.kinderzentren.de

24. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand: November 2008

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